> Wie beantrage ich einen Schwerbehindertenausweis?
> Gibt es Pflegegeld für Kinder?
> Was sind Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und zusätzliche Betreuungsleistungen?
> Was mache ich, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
> Können erwachsene Schüler Grundsicherung für Erwerbsgeminderte erhalten?
> Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für mich?
> Was ist denn die Pflegestufe „0“ ?
Sicherlich haben auch Sie schon einiges gehört, welche Leistungen es für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen gibt.
Angehörige von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sowie erwachsene Menschen mit Behinderungen, die keine Einrichtung unserer WDL besuchen, können sich bei Fragen sozialrechtlicher Art an uns wenden.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne bei Anträgen, Fragestellungen, Formulierungen u.v.m. . Termine nach Vereinbarung
Karsten Dotzauer
für Kinder und Jugendliche unseres Schulkindergartens und der Mooslandschule
Sabine Jacobs
für Menschen mit Behinderungen, die in den Werkstätten der Lebenshilfe arbeiten
Sozialrechtliche Beratung für Kinder und Jugendliche unseres Schulkindergartens und der Mooslandschule
Mooslandstraße 9
77833 Ottersweier
07223 / 9373-30
07223 / 9373-70
k.dotzauer@lebenshilfe-bba.de
Mo, Di, Do 9.00 - 13.00 Uhr
Sozialrechtliche Beratung für Menschen mit Behinderungen, die in den Werkstätten der Lebenshilfe arbeiten
Friedolin-Stiegler-Straße
77815 Bühl
015112576234
s.jacobs@lebenshilfe-bba.de
Di 9.00 - 11.30 Uhr